Gesetz 2/2023: Schutz von Hinweisgebern

March 28, 2023
Verbrechen

Das Gesetz 2/2023 setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um, schützt Hinweisgeber vor Repressalien und verpflichtet zu internen Meldesystemen.

Summary

Verabschiedung des Gesetzes 2/2023 zum Schutz von Hinweisgebern und Zielsetzungen

Das Gesetz 2/2023, das die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bekannt als Whistleblower-Richtlinie, in spanisches Recht umsetzt, wurde in Spanien am 16. Februar 2023 – über ein Jahr verspätet – verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, einen angemessenen Schutz vor Repressalien für Personen zu gewährleisten, die Verstöße oder Nichtbefolgungen von europäischen und spanischen Vorschriften durch Unternehmen melden, und eine Kultur der Information und Kommunikation als Mechanismus zur Prävention und Aufdeckung von Gefahren für das öffentliche Interesse zu fördern.

Das Gesetz trat am 13. März 2023 in Kraft, sieht jedoch eine Frist von drei Monaten für Organisationen mit 250 oder mehr Beschäftigten zur Anpassung vor und bis zum 1. Dezember 2023 für Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 13. Juni 2023, über ein internes Hinweisgebersystem verfügen. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben hierfür Zeit bis zum 1. Dezember 2023. Das Gesetz schützt Personen, die Handlungen oder Unterlassungen melden, die einen Verstoß gegen das Unionsrecht oder eine schwere straf- oder verwaltungsrechtliche Pflichtverletzung in Spanien darstellen können.

Persönlicher Anwendungsbereich von Gesetz 2/2023 und verpflichtete Stellen zur Einrichtung eines internen Meldesystems

Der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und im Rahmen ihres Arbeits- oder Berufsverhältnisses Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben. Der Schutz gilt zudem für alle Personen mit beruflichen oder dienstlichen Beziehungen zu Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors, für ehemalige Beschäftigte, Freiwillige, Praktikanten oder Auszubildende sowie für Personen, die an Auswahlverfahren teilnehmen. Weiterhin erstreckt sich der Schutz auf Personen, die Hinweisgeber unterstützen, auf Personen aus deren Umfeld, die Repressalien erleiden könnten, sowie auf juristische Personen, die dem Hinweisgeber gehören.

Die Einrichtungen, die ein internes Meldesystem einrichten müssen, sind: private Unternehmen oder Einrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten; private Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich spezifischer EU-Vorschriften zu Finanzdienstleistungen, Finanzprodukten und -märkten, zur Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsprävention, zur Transportsicherheit oder zum Umweltschutz fallen; sowie politische Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen und von ihnen gegründete Stiftungen, soweit sie öffentliche Mittel erhalten oder verwalten.

Unsere Empfehlung zur Einhaltung von Gesetz 2/2023

Von FukuroLegal wird die Implementierung eines Meldekanals wie Hintbox empfohlen, da dieser die Anforderungen einfach und schnell erfüllt und mögliche Sanktionen verhindert. Bei Fragen zum Gesetz oder bei Beratungsbedarf zur Bearbeitung von Meldungen in einem Hinweisgebersystem stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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