Straftaten gegen das Leben: Mord und Totschlag
Straftaten gegen das Leben: Mord und Totschlag
Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord
Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord liegt in der Schwere der Tat sowie in der Absicht des Täters. Während beide Straftaten die Tötung eines Menschen beinhalten, ist der Mord durch zusätzliche Umstände gekennzeichnet, die eine größere Gefährlichkeit erkennen lassen, wie Heimtücke (alevosía), Grausamkeit (ensañamiento) oder die Begehung der Tat gegen Entgelt oder Belohnung.
Wichtige Punkte:
- Beide gehören zu den Straftaten gegen das Leben, die die Absicht voraussetzen, das Leben eines anderen Menschen zu beenden.
- Totschlag: Wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren geahndet.
- Mord: Wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren geahndet. Liegen erschwerende Umstände vor, kann die Strafe eine Überprüfung unterliegende lebenslange Freiheitsstrafe (prisión permanente revisable) sein.
Straftatbestand des Totschlags
Totschlag bedeutet die Tötung eines Menschen durch eine andere Person mit direktem oder indirektem Tötungsvorsatz. Nach dem spanischen Strafgesetzbuch beträgt die Strafe hierfür 10 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Voraussetzungen des Totschlags:
- Tötungsabsicht: Nachweisbar durch das Verhalten des Täters, die eingesetzten Mittel und weitere Faktoren.
- Kausalität: Es muss ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem Tod des Opfers bestehen.
- Vorsatz: Kann direkt, indirekt oder eventual sein und drückt den Willen des Täters aus, den Tod herbeizuführen.
Straftatbestand des Mordes
Der Mord, geregelt in Artikel 139 des spanischen Strafgesetzbuches, liegt vor, wenn eine Person unter erschwerenden Umständen getötet wird, etwa durch Heimtücke, gegen Entgelt oder mit Grausamkeit. Diese Umstände heben den Totschlag auf die Stufe des Mordes und erhöhen die Strafandrohung auf 15 bis 25 Jahre Freiheitsstrafe bzw. in besonders schweren Fällen auf eine überprüfbare lebenslange Freiheitsstrafe.
Merkmale des Mordes:
- Heimtücke: Töten, ohne dass das Opfer eine Verteidigungsmöglichkeit hat.
- Entgelt oder Belohnung: Töten im Austausch für einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine zugesagte Leistung.
- Grausamkeit: Das Leiden des Opfers wird vorsätzlich und unnötig vergrößert.
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