Verlassen der Familie

Verlassen der Familie

Straftatbestand der Familienverlassenheit

Der Straftatbestand der Familienverlassenheit bezeichnet die Nichterfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten, die Familienangehörige einander schulden. Diese Straftat, geregelt im spanischen Strafgesetzbuch (Código Penal), sanktioniert die Unterlassung wesentlicher Verpflichtungen wie die Bereitstellung von Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung für bedürftige Angehörige. Befinden Sie sich in einer Situation, in der Sie glauben, von diesem Straftatbestand betroffen zu sein, ist es entscheidend, über eine angemessene rechtliche Unterstützung zu verfügen, um Ihre Rechte und die Ihrer Angehörigen zu schützen.

Was stellt den Straftatbestand der Familienverlassenheit dar?

Nach Artikel 226 des spanischen Strafgesetzbuches liegt Familienverlassenheit vor, wenn eine Person ihre gesetzlichen Beistandspflichten aus der elterlichen Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft oder Familienaufnahme nicht erfüllt. Dies umfasst die Versorgung von Nachkommen, Vorfahren oder Ehegatten, die sich in einer Notlage befinden. Zudem gilt nach Artikel 227 des Strafgesetzbuches auch die Nichtzahlung gerichtlich festgelegter Unterhaltsleistungen – etwa nachehelicher Unterhalt oder Kindesunterhalt – über zwei aufeinanderfolgende Monate oder über vier nicht aufeinanderfolgende Monate als Familienverlassenheit.

Dieser Straftatbestand wird als Unterlassungsdelikt eingestuft, d. h. strafbar ist die fehlende Handlung, also die Nichterfüllung auferlegter Pflichten. Hervorzuheben ist, dass er ausschließlich auf Anzeige der betroffenen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters verfolgt werden kann (Art. 228 StGB).

Gesetzliche Voraussetzungen für den Straftatbestand der Familienverlassenheit

Zur Bestimmung, welche Pflichten bei Nichterfüllung den Straftatbestand der Familienverlassenheit begründen, ist sowohl auf das Strafgesetzbuch als auch auf andere Rechtsquellen zurückzugreifen. Artikel 39 der spanischen Verfassung legt den sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schutz der Familie sowie den umfassenden Schutz der Kinder fest.

Das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil) konkretisiert die Pflichten der Familienangehörigen, insbesondere im Rahmen der elterlichen Sorge. So bestimmt Artikel 154 CC, dass Eltern verpflichtet sind, für ihre Kinder zu sorgen, sie zu ernähren, zu erziehen und ihnen eine umfassende Ausbildung zu verschaffen. Artikel 142 CC normiert zudem die gegenseitige Pflicht von Ehegatten, Vorfahren und Nachkommen, Unterhalt zu leisten; hierzu zählen auch die Kosten von Schwangerschaft und Geburt.

Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zur Verhängung strafrechtlicher Sanktionen führen. Artikel 226 sieht für die Verletzung der Beistandspflichten eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder eine Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten vor; zusätzlich kann ein besonderes Verbot verhängt werden, elterliche Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft oder Familienaufnahme für einen Zeitraum von vier bis zehn Jahren auszuüben.

Sanktionen bei Nichtzahlung von Unterhaltsleistungen

Artikel 227 des Strafgesetzbuches sieht für die Nichtzahlung gerichtlich festgelegter Unterhaltsleistungen – wie Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt – eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von sechs bis vierundzwanzig Monaten vor. Zudem kann die Verpflichtung auferlegt werden, den Schaden durch Zahlung der rückständigen Beträge wiedergutzumachen.

Weitere Überlegungen

Nicht jede Verletzung familiärer Pflichten erfüllt den Straftatbestand der Familienverlassenheit. Häufig können solche Angelegenheiten im Zivilrechtsweg geregelt werden, der weniger einschneidend ist als das Strafrecht. Bei Unmöglichkeit der Unterhaltszahlung empfiehlt es sich, ein Verfahren zur Abänderung der endgültigen Maßnahmen einzuleiten, wie in Artikel 775 der spanischen Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) vorgesehen. Ein solches Vorgehen kann im Falle einer Strafanzeige als Nachweis für den guten Glauben dienen.

Wir helfen Ihnen

Sollten Sie mit einer Situation im Zusammenhang mit Familienverlassenheit konfrontiert sein oder rechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen benötigen, steht Ihnen Fukuro Legal zur Verfügung, um Ihnen den notwendigen Rechtsbeistand zu leisten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine persönliche Beratung zu erhalten und Ihre Rechte sowie die Ihrer Angehörigen zu schützen.

Duis aute irure dolor

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.

Lernen Sie die Firma kennen

Lernen Sie die Menschen hinter Fukuro Legal kennen — Anwälte, die sich für strategische, hochrangige Verteidigung einsetzen.

Erstklassiger Service.
Unsere Kunden vertrauen uns

Unsere Mandanten vertrauen uns bei der effektiven Vertretung und Unterstützung in ihren Strafsachen. Ihre Zeugnisse unterstreichen unser Engagement für den Schutz ihrer Rechte und die Erzielung der besten Ergebnisse.

"Herr Agüero ist sehr professionell und steht 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Er macht keine leeren Versprechugen, sondern leistet ausgezeichnete und genaue Arbeit. Darüber hinaus ist er ein guter Zuhörer und arbeitet effektiv im Team zusammen. Seine fundierten Kenntnisse des deutschen und spanischen Rechtssystems runden seine Fähigkeiten ab."

I.P.

"Das Team hat uns in rechtlichen Angelegenheiten sowohl in Spanien als auch in Deutschland bestmöglich behandelt und beraten. Es war die richtige Entscheidung, Fukuro Legal zu vertrauen.“

E.C.M.

"Wirklich hilfsbereit und kompetent! Ich kann sie nur weiterempfehlen!“

G.L.

"Exzellenter Service, professionell gemacht.“

E.D.

"Fukuro Legal in Madrid hat meine Frau und mich vor einem unrechtmäßigen Betrugsfall bewahrt. Im Alter von 73 Jahren wurde ich aufgrund eines Interpol-Haftbefehls festgenommen und musste mit 13 Jahren Gefängnis rechnen. Dank des Anwalts Jorge Agüero Lafora wurden wir innerhalb von zwei Monaten gegen Kaution freigelassen. Ihr Engagement und ihr Fachwissen unterstützen uns weiterhin, und ich kann sie nur empfehlen.“

J.V.

"Sehr zu empfehlen. Er ist fleißig, detailliert und gewissenhaft. Es hatte mit einer Jacht zu tun. Er achtet auf die Einzelheiten des Gesetzes und hält sich daran, wir hatten ein positives Ergebnis. Es war toll, mit ihm zusammenzuarbeiten, auch weil seine Abrechnung sehr transparent und detailliert war.“

J.A.

San Diego, California

"Herr Jorge Agüero und sein Büroteam waren sehr kooperativ, professionell und menschlich. Das Team zeigte Professionalität und Beharrlichkeit bei der Unterstützung und Priorisierung der Opfer. Darüber hinaus sind ihre schnelle Reaktion auf Korrespondenz und ihre 24-Stunden-Verfügbarkeit hervorragend. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit. Ich würde sie auf jeden Fall weiterempfehlen.“

M.A.

"Die Zusammenarbeit mit Herrn AL ist sehr angenehm. Neben seiner juristischen Kompetenz ist seine soziale Kompetenz hervorzuheben. Sie erleichtert dem Mandanten die realistische Einschätzung seiner Rechtsposition wie auch die der Gegenseite."

J.R.

Herr Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora vertritt uns in einem strafrechtlichen Fall. Wir sind froh, dass wir Herrn Agüero gefunden haben und können ihn sehr gerne weiterempfehlen. Herr Agüero ist ein sehr fachkompetenter Anwalt , er hört zu,  berät sachlich und freundlich und ist sehr zuverlässig. Herr Agüero ist gut erreichbar und ruft auch jederzeit zurück.

A.K.

Kontaktiere uns

Kontaktieren Sie unsere Strafverteidiger. Die Firma bietet in jeder Notsituation sofortige Maßnahmen.

Vielen Dank für Ihre Einreichung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und werden Ihre Informationen umgehend überprüfen.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.