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Europäischer Haftbefehl in Deutschland: Ablauf

Wer in Deutschland über die Übergabe entscheidet, welche Fristen laufen und welche Fehler Betroffene vermeiden sollten.

Summary

Wird in Deutschland ein Europäischer Haftbefehl vollstreckt, entscheidet das Oberlandesgericht über die Übergabe. Was das bedeutet und welche Fehler Betroffene vermeiden sollten.

Ein Europäischer Haftbefehl trifft die meisten Betroffenen unvorbereitet, oft bei einer Kontrolle oder an der Grenze. Wer in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls aus dem Ausland gesucht wird, sollte wissen, wer über die Übergabe entscheidet und worauf es in den ersten Tagen ankommt. Dieser Beitrag gibt eine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was der Europäische Haftbefehl bewirkt

Der Europäische Haftbefehl ersetzt zwischen den EU-Staaten das frühere, langwierige Auslieferungsverfahren durch ein schnelleres System der gegenseitigen Anerkennung. Ein Mitgliedstaat ersucht einen anderen, eine gesuchte Person festzunehmen und zu übergeben, sei es zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe. Bei einer Reihe schwerer Deliktsgruppen wird dabei nicht mehr geprüft, ob die Tat auch im Vollstreckungsstaat strafbar wäre, was das Verfahren zusätzlich beschleunigt. Für den Betroffenen bedeutet das: Die Zeit, um sich zu verteidigen, ist knapp.

Wer in Deutschland über die Übergabe entscheidet

In Deutschland wird der Europäische Haftbefehl über das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umgesetzt. Über die Zulässigkeit der Übergabe entscheidet das Oberlandesgericht, während die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren betreibt und die Bewilligung vorbereitet. Die Entscheidung fällt also nicht dort, wo der Haftbefehl herkommt, sondern bei einem deutschen Gericht, und genau dort setzt die Verteidigung an. Sie kann etwa geltend machen, dass Ablehnungsgründe vorliegen, dass die beiderseitige Strafbarkeit fehlt oder dass der Grundsatz der Spezialität verletzt würde, wonach die Person nur wegen der Tat verfolgt werden darf, für die sie übergeben wird.

Der Ablauf nach der Festnahme

Nach der Festnahme wird die betroffene Person unverzüglich einem Gericht vorgeführt, das über die Auslieferungshaft während des Verfahrens entscheidet. Ab diesem Zeitpunkt laufen kurze Fristen: Stimmt die Person der Übergabe zu, soll sie in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen, andernfalls ist über den Fall innerhalb von sechzig Tagen nach der Festnahme zu entscheiden, mit einer möglichen Verlängerung um weitere dreißig Tage. Wer die Abläufe kennt, kann früh darauf hinwirken, dass die eigene Sicht Gehör findet, statt nur zu reagieren. Deshalb sollte so früh wie möglich ein Verteidiger eingebunden werden.

Zustimmung oder Widerspruch: eine folgenreiche Entscheidung

Wer der vereinfachten Übergabe zustimmt, beschleunigt das Verfahren erheblich, verzichtet aber weitgehend auf eine gerichtliche Prüfung und kann die einmal erklärte Zustimmung praktisch nicht mehr zurücknehmen. Häufig wird zugleich auf den Schutz der Spezialität verzichtet, was weitreichende Folgen haben kann. Ob eine Zustimmung im Einzelfall sinnvoll ist oder ob Gründe gegen die Übergabe sprechen, sollte niemand ohne anwaltliche Prüfung entscheiden, denn diese Weichenstellung lässt sich später nicht mehr ändern.

Wenn Deutschland und Spanien betroffen sind

Geht der Haftbefehl von Spanien aus oder soll die Person dorthin übergeben werden, sollten die deutsche und die spanische Seite zusammenarbeiten, denn oft entscheidet sich das eigentliche Verfahren erst nach der Übergabe in Spanien. Die Verteidigung in Deutschland übernimmt unser Partner Barba & Partner in München, die spanische Seite Fukuro Legal, im Bedarfsfall über die 24-Stunden-Strafverteidigung in Spanien. So ist sichergestellt, dass die Verteidigung im Zielland vorbereitet ist, bevor die Übergabe überhaupt stattfindet.

Häufige Fragen

Kann ich die Übergabe verhindern?

Unter Umständen. Ob Gründe gegen eine Übergabe sprechen, hängt vom Einzelfall ab und ist anwaltlich zu prüfen. Eine vorschnelle Zustimmung sollte nie ohne Beratung erfolgen, weil sie sich nicht mehr zurücknehmen lässt.

Komme ich sofort in Haft?

Nicht zwingend. Das Gericht entscheidet über die Auslieferungshaft während des Verfahrens, und auch hier kann die Verteidigung früh Einfluss auf die Frage nehmen, ob und unter welchen Bedingungen Haft angeordnet wird.

Was können Angehörige tun?

Ruhig bleiben, die wichtigsten Angaben festhalten (Ort, Zeitpunkt, zuständige Stelle) und rasch anwaltliche Hilfe organisieren. Sie erreichen uns über die Kontaktseite von Fukuro Legal; für die deutsche Seite steht Barba & Partner in München zur Verfügung.

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