Das Habeas-Corpus-Verfahren ist eine durch die spanische Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal) geschützte Rechtsfigur, die darauf abzielt, das Recht auf persönliche Freiheit von Personen zu gewährleisten, die rechtswidrig festgehalten werden.
Nach der Strafprozessordnung ist das Habeas Corpus eine gerichtliche Anordnung, die verlangt, dass eine inhaftierte Person einem Richter oder Gericht vorgeführt wird, um die Rechtmäßigkeit der Haft zu prüfen. Wenn eine Person der Ansicht ist, dass sie rechtswidrig festgehalten wird, kann sie einen Antrag auf Habeas Corpus stellen, damit ihr Fall gerichtlich überprüft wird.
Werden die Rechte des Inhaftierten (Art. 520 LECrim oder Art. 17 CE) nicht gewahrt oder liegen die Voraussetzungen für die Haft (Art. 492 LECrim, d. h. es muss eine Straftat vorliegen und die Beteiligung der Person nachgewiesen sein) nicht vor, kann Habeas Corpus beantragt werden.
Der Antrag kann durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt beim zuständigen Amtsgericht des Ortes der Haftstellung gestellt werden. Es genügt eine Unterschrift; weitere Anforderungen bestehen nicht.
Habeas Corpus ist ein Grundrecht, das durch die spanische Strafprozessordnung geschützt ist und als wesentliche Garantie gegen rechtswidrige Inhaftierung und Menschenrechtsverletzungen gilt. Außerdem stellt es einen zentralen Mechanismus zum Schutz der individuellen Freiheit dar und gewährleistet, dass jede Haft rechtmäßig durchgeführt wird.
Zusammenfassend ist Habeas Corpus eine grundlegende Rechtsfigur in der spanischen Strafprozessordnung, die den Schutz des Rechts auf persönliche Freiheit von Inhaftierten sicherstellt und die gesetzmäßige und faire Durchführung von Haftmaßnahmen garantiert.