Wer aus dem Ausland in ein deutsches Strafverfahren gerät, unterschätzt oft, wie früh die entscheidenden Weichen gestellt werden. Häufig läuft das Verfahren schon, bevor der Betroffene überhaupt davon erfährt. Dieser Beitrag erklärt in Grundzügen, wer in Deutschland ermittelt, wie das Verfahren abläuft und welche Rechte Sie haben. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Wer in Deutschland ermittelt
Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen liegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei einem Ermittlungsrichter. Die Polizei ermittelt im Auftrag, doch die Staatsanwaltschaft bestimmt die Richtung und entscheidet am Ende, ob Anklage erhoben, das Verfahren eingestellt oder ein Strafbefehl beantragt wird. Sobald sich ein Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person richtet, wird sie zum Beschuldigten und erhält damit besondere Rechte. Sichtbar wird das Verfahren für den Betroffenen oft erst spät, etwa durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Vernehmung, und nicht selten wird jemand zunächst als Zeuge geführt, bevor sich der Verdacht gegen ihn wendet.
So läuft ein Strafverfahren ab
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende erste Phase. Hier werden Beweise gesichert, es kann zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen kommen, in schweren Fällen auch zu Untersuchungshaft, und der Beschuldigte wird zur Vernehmung geladen, vor der er über seine Rechte zu belehren ist. Am Ende steht die Anklage, die Einstellung des Verfahrens, häufig gegen Auflagen, oder der Strafbefehl, der eine Strafe ohne mündliche Verhandlung vorschlägt und der widersprochen werden kann.
Wird Anklage erhoben, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob es das Hauptverfahren eröffnet. In der anschließenden Hauptverhandlung werden die Beweise vor Gericht erhoben, Zeugen und Sachverständige gehört, und am Ende ergeht das Urteil. Gegen das Urteil sind je nach Instanz Berufung oder Revision möglich, wobei schon für die Einlegung sehr kurze Fristen von in der Regel einer Woche gelten. Wer diese Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel.
Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter
Sie müssen sich nicht selbst belasten und haben das Recht zu schweigen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, solange Sie den Akteninhalt nicht kennen. Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen, der als Einziger Akteneinsicht erhält, und in bestimmten Fällen wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Beherrschen Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend, steht Ihnen für das gesamte Verfahren ein Dolmetscher zu. Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie zudem verlangen, dass Ihr Konsulat unterrichtet wird.
Wenn der Fall auch Spanien betrifft
Berührt Ihr Verfahren neben Deutschland auch Spanien, etwa durch Vermögen, Wohnsitz oder Geschäftstätigkeit, sollten beide Seiten von Beginn an zusammen betrachtet werden. Deutsche Behörden können Beweise in Spanien über die Europäische Ermittlungsanordnung anfordern, und auch die Abschöpfung von Vermögen macht an der Grenze nicht halt. Die deutsche Verteidigung übernimmt unser Partner Barba & Partner in München, die spanische Seite Fukuro Legal, abgestimmt als eine grenzüberschreitende Strafverteidigung. Wie eng eine solche Zusammenarbeit abläuft, zeigt auch unser Beitrag zu Geldwäscheermittlungen zwischen Deutschland und Spanien.
Häufige Fragen
Erfahre ich, dass gegen mich ermittelt wird?
Nicht immer sofort. Ein Ermittlungsverfahren kann eine Weile laufen, bevor es durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Vernehmung sichtbar wird. Reagieren Sie in diesem Moment nicht ohne anwaltlichen Rat, denn hier werden oft die entscheidenden Weichen gestellt.
Muss ich zur Vernehmung aussagen?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Von Ihrem Schweigerecht dürfen Sie ohne Nachteil Gebrauch machen, und das ist gerade dann sinnvoll, wenn die Aktenlage noch unklar ist.
Brauche ich in Deutschland einen eigenen Anwalt, wenn ich in Spanien lebe?
Für die deutsche Seite ja. Über die Kooperation lässt sich das mit der Strafverteidigung in Spanien verbinden, sodass beide Länder abgestimmt bleiben. Gerne prüfen wir Ihre Situation vertraulich über die Kontaktseite von Fukuro Legal.

