Stehen Sie in Spanien unter Verdacht des Steuerbetrugs?
Wenn Sie als ausländischer Unternehmer, Freiberufler oder Investor in Spanien geschäftlich tätig sind, könnten Sie Gegenstand einer Steuerprüfung durch die Spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria, AEAT) sein. Das Nichtzahlen von mehr als 120.000 € Steuern pro Jahr kann eine strafrechtliche Anklage wegen Steuerbetrugs nach sich ziehen, mit schweren Sanktionen, einschließlich Freiheitsstrafe.
Bei Fukuro Legal sind wir auf strafrechtliche Steuerverteidigung spezialisiert und arbeiten eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um den bestmöglichen rechtlichen Schutz für Ausländer in Spanien zu gewährleisten.
1. Was gilt in Spanien als Steuerbetrug?
Nach Artikel 305 des spanischen Strafgesetzbuchs liegt Steuerbetrug vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen in einem einzigen Steuerjahr mindestens 120.000 € Steuern nicht zahlt.
Wer ist in Spanien von Steuerbetrug gefährdet?
- Ausländische Unternehmer oder Geschäftsinhaber, die Produkte oder Dienstleistungen in Spanien verkaufen.
- Digitale Nomaden, Freiberufler oder Investoren, die Einkommen in Spanien erzielen, aber nicht deklarieren.
- Expats mit Unternehmen, Vermögen oder Bankkonten in Spanien, die nicht korrekt angegeben sind.
- Personen, die mit Kryptowährungen oder internationalem E-Commerce handeln, ohne steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Wenn Sie Einkommen in Spanien erzielen, kann die Steuerbehörde Sie auf Steuerbetrug untersuchen.
2. Was passiert bei einer Untersuchung wegen Steuerbetrugs?
Wenn die AEAT Unregelmäßigkeiten feststellt, folgt typischerweise dieses Verfahren:
2.1 Steuerprüfung
- Überprüfung von Einkommen, Steuererklärungen, Bankauszügen und Rechnungen
- Austausch steuerlicher Informationen mit ausländischen Behörden (EU, FATCA, CRS etc.)
- Mögliche Sperrung von Vermögen und Bankkonten
2.2 Verwaltungs- oder Strafverfahren
- Liegt der Steuerbetrag unter 120.000 €, droht in der Regel nur eine Geldstrafe.
- Überschreitet der Betrag 120.000 €, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und zum strafrechtlichen Verfahren.
2.3 Sanktionen bei Steuerbetrug in Spanien
- Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren
- Geldstrafen zwischen 100 % und 600 % der hinterzogenen Steuer
- Beschlagnahme von Vermögenswerten und Einschränkungen von Bankkonten
- Verbot der Geschäftstätigkeit in Spanien
- Bei Beträgen über 600.000 € erhöht sich die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre
3. Wie können sich Ausländer gegen Steuerbetrugsvorwürfe verteidigen?
Bei einer Steuerbetrugsuntersuchung benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger für Steuerrecht und einen Steuerberater. Fukuro Legal bietet:
- Strafverteidigung in Steuerbetrugsfällen in Spanien
- Steuerberatung zur Vermeidung von Strafen und zur Regularisierung Ihrer Situation
- Verhandlungen mit der AEAT zur Reduzierung von Bußgeldern und Vermeidung von Freiheitsstrafen
- Rechtsmittel und Vertretung vor dem National Court und dem Supreme Court
Wie können ernsthafte Konsequenzen vermieden werden?
- Steuern vor der formellen Anklage zahlen: Wenn Sie vor Einreichung einer Strafanzeige zahlen, kann der Fall ohne Strafverfolgung geschlossen werden
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft: In manchen Fällen kann eine reduzierte Strafe oder Freiheitsstrafenvermeidung erreicht werden
- Rechtliche Anfechtung: Bei Verfahrensfehlern in der Untersuchung kann eine rechtliche Verteidigung eingereicht werden
4. Brauchen Sie einen Steuerstrafrechtsanwalt in Spanien?
Wenn Sie als Ausländer einer Steuerprüfung in Spanien unterliegen, warten Sie nicht, bis strafrechtliche Anklagenerfolgen. Schnelles Handeln kann den Unterschied zwischen Geldstrafe und Strafregister ausmachen.
📞 Kontaktieren Sie Fukuro Legal noch heute und schützen Sie Ihre finanzielle Zukunft sowie Ihren rechtlichen Status in Spanien.
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