Im Jahr 2020 verurteilte die Audiencia Nacional den ehemaligen salvadorianischen Oberst Inocente Orlando Montano Morales zu 133 Jahren und drei Monaten Haft wegen der Ermordung von sechs spanischen Jesuitenpatres und zwei Mitarbeiterinnen, die sich 1989 in El Salvador ereignete. Er war der erste und einzige salvadorianische Militärangehörige, der in Spanien wegen dieser Tat vor Gericht gestellt wurde, in einem Verfahren, das auf dem Weltrechtsprinzip beruhte.
Jorge Agüero Lafora, Anwalt bei Fukuro Legal, war Teil des Verteidigungsteams von Montano während des Prozesses im Jahr 2020 und bei den anschließend vor dem Obersten Gerichtshof eingelegten Rechtsmitteln. Die jüngste Phase des Verfahrens, einschließlich des im August 2026 entschiedenen Antrags auf bedingte Haftentlassung, wurde von einer anderen Kanzlei begleitet.
Ein Verfahren auf Grundlage des Weltrechtsprinzips
Der Fall gelangte aufgrund des Weltrechtsprinzips vor spanische Gerichte. Dieses erlaubt es Spanien, bestimmte schwere im Ausland begangene Straftaten zu verfolgen, wenn relevante Anknüpfungspunkte bestehen, etwa die spanische Staatsangehörigkeit der Opfer. Die rechtliche Einordnung der Tat, insbesondere ob sie unter den Straftatbestand des Terrorismus fiel, war einer der zentralen Streitpunkte des Verfahrens.
Jorge Agüero Lafora erklärte damals dazu:
"Wir haben damals argumentiert, dass Spanien für die Aburteilung dieser Tat nicht zuständig war, insbesondere weil ihre rechtliche Einordnung die eines Mordes hätte sein können. Aus unserer Sicht fiel dies nicht unter den Straftatbestand einer terroristischen Handlung, jener rechtlichen Einordnung, die es dem spanischen Staat erlaubte, im Ausland begangene Taten abzuurteilen."
Die Haftentlassung 2026
Im August 2026 gewährte die spanische Justiz dem heute 84-jährigen Montano die vorzeitige bedingte Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer unheilbaren Krankheit, nach einem entsprechenden Antrag der Justizvollzugsanstalt, in der er seine Strafe verbüßte. RFI interviewte Jorge Agüero Lafora, den ehemaligen Verteidiger Montanos, zu dieser Entscheidung. Das spanische Strafrecht sieht diese Möglichkeit vor: Es erlaubt die Aussetzung oder vorzeitige Beendigung des Strafvollzugs bei schwerwiegenden humanitären Gründen, etwa einer unheilbaren Krankheit, unabhängig von der Länge der Haftstrafe.
Benötigen Sie strafrechtliche Beratung in Spanien? Kontaktieren Sie unser Team.

