Illegale Parteienfinanzierung

Illegale Parteienfinanzierung

Die illegale Finanzierung politischer Parteien ist eine Straftat, die seit der Reform des Strafgesetzbuchs im Jahr 2015 in den Artikeln 304 bis und 304 ter geregelt ist. Unser strafrechtlich spezialisiertes Anwaltsteam ist auf Delikte gegen die öffentliche Verwaltung fokussiert und gewährleistet eine fundierte Verteidigung für Einzelpersonen und juristische Personen, die im Zusammenhang mit diesem Straftatbestand beschuldigt werden.

Was versteht man unter illegaler Parteienfinanzierung?

Das Delikt der illegalen Parteienfinanzierung dient dem Schutz der Transparenz und Unabhängigkeit politischer Parteien. Es ist untersagt, dass Spenden an politische Parteien, Föderationen, Koalitionen oder Wählervereinigungen von Personen oder Organisationen stammen, die mit der öffentlichen Verwaltung verbunden sind, oder die gesetzlich zulässigen Höchstbeträge überschreiten. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang das spanische Gesetz 8/2007 über die Finanzierung politischer Parteien.

Als strafbar gelten insbesondere folgende Fälle:

·       Anonyme, zweckgebundene oder widerrufliche Spenden,

·       Spenden über 50.000 Euro pro Person oder in Sachwerten ohne ordnungsgemäße Bescheinigung,

·       Spenden von juristischen Personen oder rechtsunfähigen Organisationen.

Strafen bei illegaler Parteienfinanzierung

Die Strafen richten sich nach dem Umfang der illegalen Spende. In der Regel werden Geldstrafen in Höhe des Drei- bis Fünffachen des gespendeten Betrags verhängt. In besonders schweren Fällen – etwa bei Spenden von mehr als 500.000 Euro durch dieselbe Person oder durch ausländische Organisationen – drohen zusätzlich Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 4 Jahren.

Nach Artikel 304 bis Strafgesetzbuch strafbare Verhaltensweisen

·       Entgegennahme illegaler Spenden: Wenn eine politische Partei, Föderation oder Koalition eine unzulässige Spende annimmt.

·       Zuwendung illegaler Spenden: Wenn eine Person eine Spende gewährt, die gegen die Vorschriften des Parteienfinanzierungsgesetzes verstößt.

Strafen und Sanktionen für juristische Personen

Politische Parteien und Unternehmen können strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn sie sich an illegalen Finanzierungsstrukturen beteiligen. Die möglichen Sanktionen umfassen:

·       Geldstrafe,

·       Aussetzung der Geschäftstätigkeit für bis zu fünf Jahre,

·       Ausschluss von Subventionen und öffentlichen Fördermitteln,

·       In besonders schweren Fällen: Auflösung der juristischen Person.

Zusätzliche Maßnahmen können die Schließung von Geschäftsräumen und die gerichtliche Aufsicht bzw. Intervention umfassen.

Artikel 304 ter: Beteiligung an illegalen Finanzierungsstrukturen

Artikel 304 ter sieht Freiheitsstrafen von 1 bis 5 Jahren für Personen vor, die sich aktiv an organisierten Strukturen zur illegalen Parteienfinanzierung beteiligen. In besonders schweren Fällen oder wenn das Vertrauen in die gesetzeskonforme Arbeit politischer Parteien erheblich beeinträchtigt wird, kann die Strafe auf den oberen Strafrahmen erhöht werden.

Beratung im Bereich Criminal Compliance zur Vermeidung illegaler Finanzierung

Die Einführung wirksamer Criminal-Compliance-Programme ist entscheidend, um rechtswidriges Verhalten frühzeitig zu erkennen und strafrechtliche Risiken zu minimieren. Solche Programme definieren die zulässigen Anforderungen an Spenden und implementieren Kontrollmechanismen, um Sanktionen zu vermeiden und Organisationen präventiv zu schützen.

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