Das zentrale Verteidigungsargument bezog sich nicht nur auf die Nichtbeteiligung des Mandanten an den Taten, sondern auch auf die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte, da keine Verbindung der im Ausland begangenen Straftat zum spanischen Staat bestand, die Opfer zuvor ihre spanische Staatsangehörigkeit verloren hatten und zudem die interpretative Anwendung des Terrorismus-Tatbestandes dem Legalitätsprinzip widersprach, da dem Mandanten eine Interpretation eines Delikts vorgeworfen wurde, das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht existierte.
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